Kopie der Ursprungsrechnung

Tinapunkt
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Registriert: 02.05.2006, 10:24
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Re: Kopie der Ursprungsrechnung

Beitrag von Tinapunkt »

Hallo,

was nützen die ganzen Diskussionen, wenn die Kontrollen zukünftig immer häufiger werden. Auf jeden Fall benötigt man einen Nachweis, dass die MWST auch wirklich bezahlt ist. Dieser Nachweis kann nur einen "Quittung" bzw. der Original Kaufvertrag sein, auf dem die MwSt ausgewiesen ist. Ein Vermerk auf einem Privat-Kaufvertrag reicht nicht aus.

Wir hatten eben dieses Problem, dass der Original MwSt.-Beleg nicht mehr vorhanden ist. Darum haben wir uns an ein Hauptzollamt in Deutschland gewendet und dort durch Belege wie den älteren Original Maklervertrag mit dem Zusatz "BTW betaalt" und einer eidesstattlichen Erklärung des Vor-Vor Besitzers, in der er bestätigt hat, dass die Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Darauf hin haben wir ein Zoll-Dokument erhalten, in dem nun steht, dass wir glaubhaft machen konnten, dass die MwSt bezahlt wurde.

Ich hoffe, dass belgische und französische Behörden dieses Dokument akzeptieren. Jedem, der unsicher ist, kann ich nur den Gang zu einer Zollbehörde in Deutschland empfehlen. Jedenfalls wird das Problem im Ausland schlimmer und außerdem kann man unter Umständen das Schiff nicht mehr verkaufen, ohne die MwSt nachzuzahlen.

Hier ein Link zu den damaligen Kontrollen:
http://www.mediamaritim.de/blog/recht/z ... dseehafen/

Auskünfte erteilt die Pressestelle der Bundesfinanzdirektion Nord
http://www.zoll.de/dienststverz/dvz_bfdn/index.html

Viel Glück und liebe Grüße
Tina
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Born to sail
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